Gerade als Neuunternehmer wird schnell ein wenig oder nicht genutzter Raum der privaten Wohnung in ein Arbeitszimmer umfunktioniert. Leider ist es dann nicht möglich, die kompletten Betriebskosten der Wohnung in der Buchhaltung zu berücksichtigen, aber es besteht die Chance zumindest einen prozentuellen Anteil abzusetzen. Hier finden Sie ein paar Facts zu diesem Thema.