Zeitliche Mehrleistungen fallen bei Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten dann an, wenn die übliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Aber muss ab der ersten Überschreitung sofort ein (teurer) Zuschlag gezahlt werden?
Zeitliche Mehrleistungen fallen bei Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten dann an, wenn die übliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Aber muss ab der ersten Überschreitung sofort ein (teurer) Zuschlag gezahlt werden?
Kurz vor dem Jahresende ist es klug, alle Möglichkeiten die das steuerliche Ergebnis optimieren voll auszuschöpfen. Hier erhalten Sie einen kleinen Überblick der wichtigsten Neuerungen und praktischen Steuertipps.
Gemäß Arbeitszeitgesetz (§ 26 AZG) ist jeder Dienstgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten und Ruhepausen für jeden einzelnen Dienstnehmer aufzuzeichnen.
René Klampfer hat eine geradlinige Karriere hingelegt. Er ist sozusagen ein Längseinsteiger. Zahlen waren immer seine Welt.