Jeder Unternehmer kennt sich ein wenig damit aus: Vorsteuer und der Vorsteuerabzug. Doch wie funktioniert das mit der Vorsteuer und mit dem noch viel wichtigeren Vorsteuerabzug überhaupt?
Kurz und knapp zur Vorsteuer:
Der Terminus Vorsteuer kommt aus dem Umsatzsteuergesetz und ist die Umsatzsteuer, die Sie von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellt bekommen. Als Unternehmer können Sie sich die Vorsteuer im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung abziehen, die normalerweise von ihrem Buchhalter oder Steuerberater durchgeführt wird. Das bedeutet, dass Sie de facto nur den Nettobetrag der Rechnung wirklich zahlen müssen.
Aber so ganz stimmt das natürlich nicht! Ihrem Lieferanten müssen Sie zuerst den vollen Rechnungsbetrag überweisen! Später können Sie sich den Vorsteuerbetrag vom Finanzamt wieder zurückholen bzw. mit der Umsatzsteuer, die Sie wiederum Ihren Kunden in Rechnung gestellt haben, gegenverrechnen.
Daraus folgt: der Umsatzsteuer unterliegen eigentlich nur die Endverbraucher, denn die Unternehmer können sich die Vorsteuer gänzlich vom Finanzamt zurückholen.
Das klingt eigentlich ziemlich gut oder? Tja, leider gibt es einige Punkte zu beachten, um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können.
Der Vorsteuerabzug und was es dafür braucht!
Die Rechnungsbestandteile sind in Österreich sehr wichtig, denn nur wenn die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt wurde, kann die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Aber Achtung, bei Geschäften außerhalb von Österreich gilt Abweichendes! Darüber hinaus gibt es auch einige Berufe (zB Ärzte), die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Die erforderlichen Bestandteile richten sich nach dem Bruttobetrag der Rechnung:
bis €400,00 | €400,00 bis 10.000,00 | über €10.000,00 | |
Name und Anschrift des Lieferanten | x | x | x |
Warenbezeichnung und Menge der Ware | x | x | x |
Lieferdatum oder Leistungszeitraum | x | x | x |
Bruttoentgelt | x | x | x |
Steuersatz oder Hinweis auf Befreiung | x | x | x |
Rechnungsdatum | x | x | |
Name und Anschrift des Kunden | x | x | |
Nettoentgelt und Steuerbetrag | x | x | |
UID Nummer des Lieferanten | x | x | |
Fortlaufende Rechnungsnummer | x | x | |
UID Nummer des Kunden | x |
Aber bitte beachten Sie, dass eine Rechnung ein Dokument darstellt und deshalb Änderungen nur vom Rechnungsaussteller vorgenommen werden dürfen!