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Gesundheit! – Krankenstand bei Angestellten

Laut ASVG ist die Definition von Krankheit ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der die Krankenbehandlung notwendig macht. Was passiert wenn ein Angestellter in den Krankenstand geht?

 Wenn ein Angestellter durch Krankheit seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser geht nur verloren, wenn der Dienstnehmer die Krankheit grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Um den Arbeitgeber nicht übermäßig zu belasten (immerhin muss er für eine Leistung bezahlen, die er nicht erhält), ist der Entgeltfortzahlungsanspruch begrenzt.

Dienstjahr Grundanspruch Folgeanspruch
1. – 5. 6 Wochen voll + 4 Wochen halb 6 Wochen halb + 4 Wochen viertel
6. – 15. 8 Wochen voll + 4 Wochen halb 10 Wochen halb + 4 Wochen viertel
16. – 25. 10 Wochen voll + 4 Wochen halb 10 Wochen halb + 4 Wochen viertel
 ab 26. 12 Wochen voll + 4 Wochen halb 12 Wochen halb + 4 Wochen viertel

Der Grundanspruch gliedert sich in einen vollen Entgeltanspruch und in eine 50%ige Entgeltfortzahlung. Abhängig von der Dienstzeit erhöht sich der Zeitraum der vollen Entgeltzahlung. Ist der Grundanspruch verbraucht, der Krankenstand dauert aber an, steht dem Angestellten ein reduzierter Folgeanspruch zur Verfügung.

Das Ausmaß des Entgeltfortzahlungsanspruches hängt also von der Dauer der Dienstzeit sowie davon ab, ob eine Ersterkrankung oder eine Wiedererkrankung vorliegt. Eine Ersterkrankung liegt vor, wenn seit Wiederantritt der Arbeit nach der letzten Ersterkrankung mehr als ein halbes Jahr verstrichen ist. Eine Wiedererkrankung liegt innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt der Arbeit nach einer Ersterkrankung vor.

Kündigung im Krankenstand überhaupt möglich?

Ja, denn es existiert weder ein Kündigungsverbot im Krankenstand noch ein genereller Kündigungsschutz bei Krankheit. Der Arbeitgeber kann auch während eines Krankenstandes des Mitarbeiters die Kündigung aussprechen. Wie sonst auch wird mit dem Zugang der Kündigung die Kündigungsfrist ausgelöst und das Arbeitsverhältnis endet dann zum Kündigungstermin. Aber Achtung, der Angestellte kann auch durch die Kündigung nicht um jenes Krankenentgelt gebracht werden, das ihm ohne Kündigung zugestanden hätte. Das heißt also, dass die Entgeltfortzahlung trotz einer Kündigung noch über den Kündigungstermin hinaus geleistet werden muss. Freilich nur solange noch ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht.

Wer schreibt hier

Rene3

 

 

 

 

 

 

 

 

René Klampfer hat eine geradlinige Karriere hingelegt. Er ist sozusagen ein Längseinsteiger. Zahlen waren immer seine Welt.

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