Sachbezug - was ist das eigentlich?
Der Begriff Sachbezug bezeichnet Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis, welche nicht monetär sind. Der Sachbezug ist demnach ein geldwerter Vorteil, der den Arbeitnehmer bereichert und ein Arbeitsentgelt darstellt. Dazu zählen unteranderem ein Firmenwagen oder eine Dienstwohnung, die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.
Wie bewertet man den Sachbezug?
- Bei Neufahrzeugen ist er auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und NoVA) zu ermitteln. Der Sachbezugswert ist demnach immer vom Bruttobetrag des Fahrzeugpreises, also auch im Falle eines Vorsteuerabzuges des Arbeitgebers zu berechnen. Kosten für die Sonderausstattungen wie Klimaanlage, Radio, etc. zählen zu den Anschaffungskosten eines Fahrzeuges und sind daher für Zwecke der Sachbezugsermittlung zu berücksichtigen. Unberücksichtigt bleibt der Wert der Autobahnvignette.
- Bei einem Gebrauchtwagenist der Listenpreis im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Sonderausstattungen bleiben unberücksichtigt. An Stelle dieses Betrages können die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte sowie einschließlich Umsatzsteuer und NoVa (auch wenn das Fahrzeug damals vorsteuerabzugsberechtigt war) des ersten Erwerbes des Wagens zugrunde gelegt werden.
- Leasingfahrzeuge: Hier dienen die der Leasingrate zu Grunde liegenden Anschaffungskosten als Basis. Aber nicht die Leasingrate!
- Vorführwagen: Die tatsächlichen Anschaffungskosten sind um 20% zu erhöhen, hier erfolgt eine Rückrechnung auf die Erstanschaffungskosten.
Mit der Steuerreform 2015/2016 änderte sich…?
Der Sachbezugswert betrug 2015 noch 1,5% vom Anschaffungswert pro Monat. Mit 2016 gibt es eine Erhöhung des Sachbezuges auf 2% . Die Höhe des Sachbezugs hängt vom CO2-Ausstoß des benutzten Kfz ab.
- Kfz mit hohem CO2-Ausstoß: Sachbezug von 2% der Anschaffungskosten. Höchstbetrag für den Sachbezug 960 € (=Neu)
- Kfz mit niedrigem CO2-Ausstoß: Weiterhin Sachbezug in der Höhe von 1,5% der Anschaffungskosten. Der Höchstbetrag von 720 € bleibt bestehen.
- Kfz mit Null CO2-Ausstoß – Elektroautos: Für den Einsatz von Elektroautos gibt es folgende Vorteile:
- Es muss KEIN Sachbezugangesetzt werden. Der geldwerte Vorteil, der Dienstnehmer aus der privaten Benützung eines Firmen-Elektroautos entsteht ist steuerfrei. Diese Maßnahme ist allerdingsauf 5 Jahre befristet!
- Elektroautos sind vorsteuerabzugsberechtigt . Der Vorsteuerabzug steht aber nur zu Gänze zu, soweit die Anschaffungskosten unter 40.000,00€ liegen. Zwischen 40.000,00€ und 80.000€ wird der Vorsteuerabzug im Ausmaß des über die 40.000€ liegenden Betrages reduziert. Fazit: Das heißt der Vorsteuerabzug steht nur im Ausmaß der Luxustangente in der Höhe von 40.000,00 € voll zu.
Tipps für die Praxis
Es muss kein Sachbezug angesetzt werden, wenn der Firmenwagen ausschließlich dienstlich genutzt wird. Das heißt aber es dürfen nachweislich keine Privatfahrten durchgeführt werden. Die Firmenwagen sollten hier nachweisbar außerhalb der Dienstzeit nicht zur Verfügung stehen.
Der PKW-Sachbezug ist ein häufiges Thema bei Betriebsprüfungen als auch im Rahmen einer GPLA (gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben). Wenn der Prüfer in den Aufzeichnungen Mängel entdeckt, haften dafür auch Sie als Arbeitgeber! Kontrollieren Sie daher die Aufzeichnungen Ihrer Dienstnehmer genau.
Über die Autorin
Mag. Petra Pustelnik ist Steuerexpertin bei Heller Consult . Wer Fragen zu Verfahrensrecht zur BAO oder zu allen steuerlichen Belangen rund um das Auto hat, ist bei ihr an der richtigen Stelle. Wir bei Heller Consult profitieren auch von ihrer Leidenschaft der Fotografie. Die meisten Fotos unserer Betriebsausflüge und Firmenfeiern haben wir ihr zu verdanken.