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Der Einnahmen/Ausgabenrechner

Wer keine Unsummen in die Gründung einer Kapitalgesellschaft investieren will, und gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreitet, darf den Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.

 Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist auch als vereinfachtes System der Gewinnermittlung bekannt. Hierbei werden nur tatsächlich zugeflossene oder abgeflossene Ausgaben und Einnahmen erfasst. Der Gewinn/Verlust wird also nach dem Zufluss-Abfluss Prinzip ermittelt.

Übersteigen am Jahresende die Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben, wurde ein Gewinn ermittelt und umgekehrt ein Verlust.

Wer darf eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung führen?

Jedenfalls darf der Gewinn dann nicht durch eine E/A-Rechnung ermittelt werden, wenn die Pflicht zur Buchführung besteht. Das trifft auf alle Kapitalgesellschaften (zB GmbH und AG) zu, eine doppelte Buchhaltung muss aber auch bei überschreiten folgender Umsatzgrenzen geführt werden:

- in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jeweils EUR 700.000,00 oder
- wenn in einem Jahr EUR 1.000.000,00 umgesetzt werden

Wenn das Jahresergebnis freiwillig in Form einer doppelten Buchhaltung ermittelt wird, darf ebenfalls keine Gewinnermittlung durch eine E/A-Rechnung durchgeführt werden.

... und was ist das überhaupt?

In der Einnahmen-Ausgabenrechnung werden sowohl die baren als auch die unbaren Geldbewegungen erfasst. Im Unterschied zu einer doppelten Buchhaltung werden also keine Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung erfasst. Die Betriebseinnahme oder -ausgabe wird mit dem tatsächlichen Zahlungsdatum gebucht.

Außerdem wird kein Kassabuch geführt, in welchem alle Einzahlungen und Auszahlungen lückenlos erfasst werden müssen. Es muss ebenfalls nicht mit dem täglichen Kassastand abgeglichen werden.

Das Bankkonto kann durchaus in der Buchhaltung enthalten sein. Sind die Kontoauszüge lückenlos vorhanden, schadet es nicht wenn betriebliche und private Überweisungen von diesem Konto getätigt werden. Um Ihrem Buchhalter die Arbeit zu erleichtern, können Sie zum Beispiel vereinbaren, private Geldbewegungen zu kennzeichnen.

Was kann abgesetzt werden?

Grundsätzlich können alle direkt durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen abgezogen werden. Wie wir bereits wissen, müssen diese allerdings tatsächlich bezahlt werden.

Die wohl bekanntesten Betriebsausgaben sind zum Beispiel Wareneinkäufe, Fremdleistungen, Personalkosten, Energiekosten, Reisespesen und Ausgaben für Buchhaltung und Steuerberatung.

Natürlich gibt es noch viele andere Positionen, welche den betrieblichen Einnahmen entgegenstehen. Am wichtigsten ist jedoch: Keine Buchung ohne Beleg, sammeln Sie also die Rechnungen, denn jede Ausgabe reduziert den steuerpflichtigen Gewinn.

Wer schreibt hier

Rene3

 

 

 

 

 

 

 

 

René Klampfer hat eine geradlinige Karriere hingelegt. Er ist sozusagen ein Längseinsteiger. Zahlen waren immer seine Welt.

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