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Steuerliche Geschenke für Ihre Dienstnehmer

Oft steht man vor der Qual der Wahl: ein fleißiger Dienstnehmer hätte eine Gehaltserhöhung verdient, doch wie viel macht Sinn?

 Immerhin werden die Lohnnebenkosten dann von dem erhöhten Gehalt bemessen und auch der Dienstnehmer muss Abgaben und Steuern abführen. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten der Belohnung:

Mahlzeit! - Essensgutscheine

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern ab und zu ein Mittagessen spendieren wollen, können Sie das ganz einfach über steuerfreie Essensgutscheine erreichen. Diese Gutscheine bleiben bis zu einem Wert von EUR 4,40 steuerfrei. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen.

- Einlösung nur am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte
- nur zur dortigen Konsumation (also nicht „zum mitnehmen")
- keine Einlösung an arbeitsfreien Tagen möglich
- nur ein Gutschein pro Arbeitstag möglich

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Gutscheine im Wert von EUR 1,10 steuerfrei behandelt werden.

Zukunftssicherung

Die Zukunftssicherung für Mitarbeiter bietet auch dem Dienstgeber wichtige Vorteile, alleine schon durch die Möglichkeit der Mitarbeitermotivierung. Im Jahr können pro Mitarbeiter EUR 300,00 steuerfrei investiert werden. Als Arbeitgeber sparen Sie hier nicht nur an der Sozialversicherung, sondern auch die kompletten Lohnnebenkosten des investierten Betrags.

Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt klar auf der Hand, schließlich kann er steuerfrei für seine Zukunft ansparen (keine Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben). Die Auszahlung aus der Pensionsvorsorge erfolgt direkt an den Mitarbeiter und durch den Steuervorteil erhält er wesentlich mehr Ertrag als beispielsweise bei einer privaten Vorsorge.

Kinderbetreuungszuschuss – Zeit für die Familie

Auch die Möglichkeit des Kinderbetreuungszuschusses sollte nicht unterschätzt werden. Sie können Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss von EUR 1.000,00 pro Kalenderjahr zukommen lassen. Dieses Geld muss allerdings in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung gewährt werden. Natürlich ist es auch möglich, dass Geld direkt an die Einrichtung auszubezahlen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Betrag von EUR 1.000,00 Sozialabgaben und Lohnsteuerfrei ausbezahlt werden.

Es gibt also viele Möglichkeiten, einer meist teuren Gehaltserhöhung zu entgehen und Ihren Mitarbeiter trotzdem zu unterstützen und zu motivieren.

Wer schreibt hier

Rene3

 

 

 

 

 

 

 

 

René Klampfer hat eine geradlinige Karriere hingelegt. Er ist sozusagen ein Längseinsteiger. Zahlen waren immer seine Welt.

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