Sie sind zu einem Geschäftsessen mit dem befreundeten Unternehmerkollegen Heinz verabredet. Im Restaurant angekommen, merken Sie, Heinz wirkt angespannt und scheint sich nicht sonderlich wohl zu fühlen. Er beginnt auch gleich mit seiner Erzählungen über sein heutiges Schreckenserlebnis: „Ich wurde heute unschön aus meiner Arbeit herausgerissen. Es klingelte an der Tür und die Finanzpolizei stand auf einmal in meinem Büro!"
Ein solches Szenario ist der Albtraum jedes Unternehmers und jeder Unternehmerin.
Fakt ist, solange Sie gut vorbereitet sind und informiert sind, brauchen Sie sich über einen noch so unliebsamen Besuch der Finanzpolizei keine Sorgen machen.
Um vor so einem überraschenden Besuch gewappnet zu sein, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen, Tipps und Checklisten zusammengestellt:
Was sind die Aufgaben der Finanzpolizei?
Die Finanzpolizei, eine besondere Organisationseinheit der Steuer- und Zollverwaltung, kontrolliert Handlungsverletzungen gegen die von Abgabenbehörden zu vollziehenden Rechtsvorschriften.
Die Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse der Finanzpolizei sind sehr umfangreich und umfassen folgende Bereiche:
• Wahrnehmung von allgemeinen Steueraufsichtsmaßnahmen
• Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung
• Überwachung und Verhinderung von Lohn- und Sozialversicherungsdumping
• Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung
• Überwachung der Arbeitskräfteüberlassung
• Abdeckung der Gewerbeausübung
• Überwachung und Einhaltung versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen
• Ermittlung zur Verfolgung des Sozialbetruges
• Kontrolle illegalen Glückspiels
• Anzeigepflicht bei Abgabenübertretungen bei Betrugs-Verdacht
Für das Einschreiten der Finanzpolizei muss ein begründeter Verdacht oder ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift vorliegen.
Was wird genau überprüft?
Wenn Sie die untenstehenden Punkte sorgfältig durchgeführt und beachtet haben, brauchen Sie keine Angst vor einem Besuch der Finanzpolizei zu haben.
1. Anmeldung der Mitarbeiter*innen
Als Geschäftsführer*in müssen Sie den/die Mitarbeiter*in VOR Dienstantritt bei der Krankenkasse anmelden. Ein Dienstvertrag muss erstellt werden und der Lohn bzw. das Gehalt muss an den richtigen Kollektivvertrag angepasst werden.
Achtung: Ausländische Arbeitskräfte benötigen für die Beschäftigung dementsprechende Dokumente. Informieren Sie sich im Vorhinein beim AMS, ob eine aufrechte Beschäftigungsbewilligung vorliegt.
2. Registrierkassenpflicht & Belegerteilungspflicht
Sind Sie registrierkassenpflichtig, so müssen alle Geschäftsfälle mittels Kassensystem aufgezeichnet und ein Beleg erteilt werden.
Im Gegensatz zur Registrierkassenpflicht, die erst eintritt, wenn bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden, besteht die Belegerteilungspflicht unabhängig vom Jahresumsatz und vom Betrag der Barzahlung.
Ob Sie registrierkassenpflichtig sind und auf was Sie achten müssen, können Sie hier nachlesen.
3. Auf der Baustelle
Um Schwarzzahlungen einzudämmen, sind Barzahlungen an Arbeiternehmer*innen, die
Bauleistungen erbringen, künftig verboten. Bitte beachten Sie im Falle einer Kontrolle müssen Dokumente wie: Nachweis der Gewerbeberechtigung, Kassenbücher etc. vorliegen.
Welche Befugnisse haben Beamte der Finanzpolizei?
Laut § 12 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, kurz AVOG, sind folgende Befugnisse aufgelistet:
• Betretungsrecht: Die Finanzpolizei ist berechtigt, die Betriebsstätten und Räumlichkeiten (in denen die Arbeitsleistungen erbracht werden) sowie Betriebsräume und auswärtige Arbeitsstätten zu betreten.
WICHTIG: Privaträume der Arbeitgeber*innen und der Arbeitnehmer*innen dürfen nicht betreten werden!
• Auskunftsrecht: Die Finanzpolizei darf von allen Personen Auskunft über alle, für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben maßgebenden, Tatsachen verlangen.
Übrigens: Wenn in einer Krimiserie ein Polizeibeamter eine Befragung durchführt, hört man immer „Ich mache von meinem Recht zu schweigen gebrauch!!!" Wie sieht das im wahren Leben aus? Hier gilt: Die Aussage darf nur verweigert werden, wenn man bereits als Beschuldigter oder Beschuldigte geführt wird.
• Identitätsfeststellung: Die Identität der anwesenden Arbeitnehmer*innen darf festgestellt werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis sollte deshalb immer mitgeführt und dann auch hergezeigt werden.
• Anhalterecht: Es besteht nur ein Anhalterecht für Fahrzeuge (und sonstige Beförderungsmittel); diese dürfen angehalten werden und einschließlich der transportierten Güter und Waren überprüft werden.
• Festnahme- und Beschlagnahmerecht: gilt nur bei Gefahr in Verzug.
Worst Case Szenario: die Finanzpolizei „stürmt herein"?
Was ist zu tun? Zu allererst: Bewahren Sie Ruhe!
Finanzbeamte müssen sich zu Beginn jeder Amtshandlung mittels Dienstausweis ausweisen. Notieren Sie oder ein/e anwesende*r Mitarbeiter*in Name und Dienstnummer des Beamten.
Ebenso muss die Grundlage des Einschreitens bekannt geben werden. Erfolgt dies nicht, sollen Sie explizit darauf hinweisen und auf die Bekanntgabe beharren.
Häufig folgt nach einer Kontrolle ein umfangreicher Fragenkatalog an das jeweilige Unternehmen. In diesem Fall müssen Sie zu den Fragen Stellung nehmen und entlastende Unterlagen vorlegen.
Es zahlt sich aus, Ihre Mitarbeiter*innen für den Fall einer Inspektion zu wappnen, da die Beamten im Normalfall zuerst auf diejenigen Mitarbeiter*innen Ihres Unternehmens treffen, die für den Empfang von Besuchern zuständig sind.
Es ist daher ratsam, eine/n Mitarbeiter*in auszuwählen, der im Fall der Abwesenheit der Geschäftsleitung verantwortlich ist.
Ihr Backup für den Ernstfall
Haben Sie sich gut vorbereitet? Um sicher zu gehen, ob Sie und Ihre Mitarbeiter gut gerüstet sind, bieten wir zum Download zwei kostenlose Checklisten an.
Über die Autorinnen:
Foto: Barbara Sas
Stephanie Stumpf
Stephanie Stumpf gehört zum Marketingteam der Heller Consult. Nach der Matura an der Kärntner Management HAK, stieg die gebürtige Kärntnerin gleich ins Wiener Berufsleben ein und sammelte Erfahrungen im Bereich Office Management, Marketing und Projektkoordination. Sie administriert das Notfallsservice von Heller Consult und ist für Updates, News und die Checklisten rund um das Thema Finanzpolizei zuständig. Weiters beschäftigt Sie sich mit "Barrierefreiheit" und "Zahlungsmoral von Kunden", wozu sie schon einige Blogbeiträge verfasst hat. Ihr nächstes Ziel: Koordination von Speaker und Keynotes.
Natalie Kutschera, BA pth, MBA
Natalie Kutschera ist die Marketing Leiterin bei Heller Consult. Mit kreativen Ideen und Entschlossenheit versorgt sie sowohl die Steuer- und Unternehmensberatung Heller Consult als auch die internationale Treuhandgesellschaft InterGest Worldwide. Man könnte sie als Bildungs-Junkie im Bereich Wirtschaftsrecht bezeichnen: Ihre wissenschaftliche Masterarbeit für ihren Abschluss des International MBA in Management & Communications hat sie über "Wirtschaftsforensik - die Methode für Nachweis und Prävention von Wirtschaftskriminalität in Unternehmen" geschrieben. Weitere Werke von ihr sind Blogbeiträge zu den Themen "Whistleblowing", "Aufbewahrungspflicht", "Beweismittel" sowie das E-Book "Finanzpolizei".