Für manche Dienstverhältnisse gilt noch Abfertigung alt, bei neueren kommt bereits eine andere Rechtslage zur Anwendung. Dieser Blog bietet eine kurze Übersicht der Abfertigungsberechnung und den verschiedenen Möglichkeiten des Wechsels in das neue Abfertigungssystem.
Zu Beginn muss unterschiedenen werden, ob das alte oder das neue Abfertigungssystem zur Anwendung kommt. Für Dienstverhältnisse die vor dem 01.01.2003 begonnen haben, gilt noch das Abfertigungssystem alt. Hat das Dienstverhältnis ununterbrochen drei Jahre gedauert (und liegt keine Arbeitnehmerkündigung vor), wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Zahlung an den Arbeitnehmer fällig. Die Höhe der Zahlung berechnet sich nach der Dienstzeit.
Dienstzeit
3 Jahre 2 Monatsentgelte
5 Jahre 3 Monatsentgelte
10 Jahre 4 Monatsentgelte
15 Jahre 6 Monatsentgelte
20 Jahre 9 Monatsentgelte
25 Jahre 12 Monatsentgelte
Der Begriff Monatsentgelt umfasst nicht nur das normale Gehalt (bzw. den Lohn), sondern auch die regelmäßig wiederkehrenden Bezüge (Zulagen, Überstunden, Sachbezüge, Provisionen, usw.) und die aliquoten Sonderzahlungen. Fallen beispielsweise Überstunden oder Provisionen an, ist ein Durchschnittswert der letzten drei Monate bzw. des letzten Jahres heranzuziehen.
Der Wechsel in das neue System
Diese Änderung muss mit dem Mitarbeiter schriftlich vereinbart werden. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
Der bisher erworbene Abfertigungsanspruch (siehe Tabelle oben) wird eingefroren und unterliegt weiterhin dem Abfertigungsrecht alt. Ab dem vereinbarten Stichtag ist der Mitarbeiter dann im neuen Abfertigungssystem. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird dann der alte Abfertigungsanspruch nach dem aktuellen Monatsentgelt berechnet. Zusätzlich besteht der Abfertigungsanspruch nach dem neuen System.
Bei der zweiten Variante, der sogenannten Übertragung, muss der Arbeitgeber einen Übertragungsbetrag an die Abfertigungskasse leisten. Durch diese Zahlung, ist der Abfertigungsanspruch nach dem alten Recht abgegolten. Genau wie beim Einfrieren, ist der Mitarbeiter ab dem Stichtag nun im neuen System.
Was ist das neue System?
Alle Arbeitnehmer, die ab dem 01.01.2003 ein neues Dienstverhältnis begründen, sind im System neu. Im Abfertigungssystem alt entstand der Anspruch erst nach drei Beschäftigungsjahren – im neuen System entsteht dieser Anspruch bereits ab dem zweiten Beschäftigungsmonat. Der Arbeitgeber führt monatlich 1,53 % an eine Mitarbeitervorsorgekasse ab.
Dieser Abfertigungsanspruch geht auch bei Selbstkündigung nicht verloren und kann zum nächsten Arbeitgeber „mitgenommen" werden.