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Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro

Jeder hat im letzten Jahr zumindest von dem online Pendlerrechner und der Pendlerpauschale gehört, aber nicht alle können sich darunter etwas vorstellen. Oft hört man auch Sätze wie „Ich bekomme ja eh keine!“ und „Das ist doch viel zu kompliziert …“. Auch für Dienstgeber kann die Pendlerpauschale ein nützliches Instrument zur Mitarbeitermotivation sein, vielleicht kann die nächste Gehaltserhöhung umgangen werden?

Zuerst müssen wir klären, was sich überhaupt hinter dem Begriff der Pendlerpauschale verbirgt. Grundsätzlich sind ja die Kosten der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch den Verkehrsabsetzbetrag abgedeckt. Dieser wird automatisch bei jedem Dienstnehmer in der Lohnverrechnung berücksichtigt. Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag, welcher die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer reduziert. Das heißt, die errechnete Steuer wird (indirekt) reduziert. Im Gegensatz dazu, wird der Pendlereuro als Absetzbetrag direkt von der tatsächlichen Steuer abgezogen. Das Bruttoentgelt verändert sich also nicht, aber der Nettobezug wird leicht erhöht.

Um Anspruch auf eine Pendlerpauschale zu erwerben, muss eine der beiden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • -       entweder beträgt die Entfernung des Arbeitsweges mindestens 20 Kilometer (kleines Pendlerpauschale) oder
  • -       die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht möglich oder unzumutbar und der Arbeitsweg beträgt mindestens 2 Kilometer (großes Pendlerpauschale)

Der Pendlerrechner

Ob überhaupt eine Pendlerpauschale zusteht, kann ganz einfach in Erfahrung gebracht werden: auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen wird der Pendlerrechner zur Verfügung gestellt. Dort müssen neben den Adressen für Wohnsitz und Arbeitsstätte nur ein Stichdatum für die Berechnung, sowie Beginn und Ende des Arbeitstages eingegeben werden. Aus diesen Angaben wird dann ein Ergebnis errechnet, dieser Ausdruck muss dann unterschrieben dem Dienstgeber vorgelegt werden. Der Zeitaufwand hierfür beträgt in etwa 3-5 Minuten.

Auch Mitarbeiter bei denen der Monatsbezug so gering ist, die Pendlerpauschale bei der Lohnsteuer nicht in Abzug gebracht werden kann, können sich diese in Form einer Steuergutschrift bei der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen. Ansonsten bleibt über die Pauschale mehr Nettoeinkommen übrig, quasi eine Lohnerhöhung ohne Nebenkosten!

Wer schreibt hier

Rene3

 

 

 

 

 

 

 

 

René Klampfer hat eine geradlinige Karriere hingelegt. Er ist sozusagen ein Längseinsteiger. Zahlen waren immer seine Welt.

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