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Die Steuerreform 2015/2016

Aktuell gibt es viele Neuerungen, von der Registrierkassenpflicht bis zur Tarifreform der Einkommensteuer, kommt einiges auf uns zu. In diesem Blog finden Sie die Neuerungen beim KFZ-Sachbezug, den Einkommensteuertarif und einen kurzen Überblick der Gegenfinanzierungsmaßnahmen.

 Der KFZ-Sachbezug bei Pkw-Firmenwagen steht 2016 unter einem umweltfreundlichen Stern. Bisher waren für den Sachbezug bei der Privatnutzung des Dienstfahrzeuges nur die Anschaffungskosten und das Ausmaß der Nutzung relevant. Durch die Änderungen kommt es jetzt auch auf den CO2-Ausstoß der KFZ an - je höher dieser, desto höher auch der Sachbezug.

Liegt der CO2 Ausstoß über 130g/km wird der Sachbezug mit 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (Achtung: inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) festgesetzt. Dieser Wert ist mit EUR 960,00 monatlich gedeckelt (in 2015: 720,00).

Wird der Wert von 130g/km unterschritten, kann ein niedrigerer Sachbezug angesetzt werden. Der niedrigere Sachbezug entspricht dem Wert aus dem Jahr 2015 nämlich: 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten, bis zu einem Maximum von EUR 720,00. Der nun wichtige CO2-Grenzwert von 130g/km wird bis 2020 schrittweise reduziert. Bei Elektroautos darf aufgrund des CO2-Ausstoßes von Null, im Zeitraum von 2016 bis 2020 kein Sachbezug angesetzt werden.

Änderungen im Tarifsystem der Lohnsteuer

Bisher gab es drei Lohnsteuerstufen, aber durch die Steuerreform sollen es zukünftig ganze sechs Stufen sein (siehe Tabelle unten). Die Steuerfreigrenze verändert sich nicht, vielmehr wird der Eingangssteuersatz deutlich nach unten reduziert, nämlich von 36,5 % auf 25 %. Für einen monatlichen Bruttoverdienst von bis zu 2.100 € sollen jährlich etwa 900 € weniger an Lohnsteuer gezahlt werden.

Tarifsteuer alt   Tarifsteuer neu  
bis 11.000 €  0%  bis 11.000   0%
von 11.000€ bis 25.000 € 36,5%  von 11.000 € bis 18.000 €  25%
von 25.000€ bis 60.000  43,2%  von 18.000 € bis 31.000 €  35%
ab 60.000 € 50%  von 31.000 € bis 60.000 €  42%
     von 60.000 € bis 90.000 €  48%
     von 90.000 € bis 1.000.000 €  50%
     darüber   55%

Was passiert noch?

Auch die Kapitalertragsteuer soll um 2,5 Prozentpunkte angehoben werden, von aktuell 25 % auf 27,5 %. Verschont bleiben von dieser Erhöhung nur die Erträge aus Sparbüchern. Für alle anderen Kapitalerträge wie zB Dividenden, Kursgewinne, Veräußerungsgewinne, usw. reduziert sich damit die Rendite.

Auch bei der Immobilien-Ertragssteuer wird sich der Steuersatz um satte 5 Prozentpunkte von derzeit 25 % auf 30% erhöhen. Allerdings sollen Hauptwohnsitze von der Besteuerung weiterhin ausgenommen bleiben.

Wer schreibt hier

Rene3

 

 

 

 

 

 

 

 

René Klampfer hat eine geradlinige Karriere hingelegt. Er ist sozusagen ein Längseinsteiger. Zahlen waren immer seine Welt.

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