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Das Gewerbe - und auf was man so achten muss

Ein Jungunternehmer muss sich am Beginn seiner Unternehmerlaufbahn um viele verschiedene Bereiche kümmern. Dazu gehören nicht nur Fragen zur Versicherung, die Kommunikation mit dem Finanzamt, oder Finanzierungsentscheidungen. Ebenfalls von Bedeutung sind das Gewerbe und natürlich das Gewerberecht.

 Am Anfang muss man sich erst die Frage stellen, ob die Gewerbeordnung überhaupt zur Anwendung kommt, denn dies trifft nur zu, wenn eine Tätigkeit auch gewerbsmäßig ausgeübt wird. In diesem Zusammenhang bedeutet gewerbsmäßig, dass die Tätigkeit selbstständig (eigene Rechnung und Risiko), regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird. Generell sind von der Gewerbeordnung Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit und freiberufliche Tätigkeit ausgenommen. Außerdem gibt es noch einige sonstige Tätigkeiten die ebenfalls ausgenommen sind.

Anmeldungsgewerbe und bewilligungspflichte Gewerbe

Bei dem Anmeldungsgewerbe werden zu Beginn die Voraussetzungen geprüft und am Tag des gewünschten Gewerbebeginns sämtliche Unterlagen bei der Behörde eingereicht. Ab diesem Tag kann dann bereits mit der Ausübung der Tätigkeit begonnen werden. Der Eintrag in das Gewerberegister findet innerhalb von drei Monaten statt.

Bei dem unechten Anmeldungsgewerbe (die betreffenden Gewerbearten werden im §95 der Gewerbeordnung aufgezählt) kann mit der Tätigkeit erst ab Rechtskraft des Bewilligungsbescheids begonnen werden.

Reglementierte und freie Gewerbe

Bei den reglementierten Gewerben muss neben den allgemeinen Voraussetzungen auch noch ein Befähigungsnachweis erbracht werden. Es gibt auch die Möglichkeit eines individuellen Befähigungsnachweises, hier müssen durch andere Unterlagen die Fähigkeiten bzw. Erfahrungen nachgewiesen werden. Im Gegensatz dazu, gibt es diesen Befähigungsnachweis bei den freien Gewerben nicht. Allerdings müssen auch freie Gewerbe bei der Gewerbebehörde angemeldet werden.

Allgemeine Voraussetzungen

Grundsätzlich werden erst die allgemeinen Voraussetzungen geprüft, im Anschluss die besonderen (hier geht es um den Befähigungsnachweis), dann wird das Gewerbe angemeldet.

Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören die Eigenberechtigung (Handlungsfähigkeit – bzw. gewerberechtlicher Geschäftsführer für juristische Personen), Staatsbürgerschaft (bzw. Sitz bei juristischen Personen), das Fehlen von Gewerbeausschlussgründen (Unbescholtenheit zB. Delikte gegen Vermögen) und das Fehlen von Ausübungsverboten (die Tätigkeit verstößt gegen andere Gesetze).

Da es sich bei der Gewerbeordnung um einen komplexen Themenbereich handelt, der in Verbindung mit verschiedenen anderen Bereichen steht (bspw. Betriebsanlagen), ist hier eine gute Beratung essentiell. Auskunft erhalten Sie bei Ihren Beratern (Steuerberater und Bilanzbuchhalter) und ebenfalls von der Wirtschaftskammer bzw. den Bezirkshauptmannschaften.

Wer schreibt hier

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René Klampfer hat eine geradlinige Karriere hingelegt. Er ist sozusagen ein Längseinsteiger. Zahlen waren immer seine Welt.

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