Viele Neuunternehmer beginnen ihre ersten selbstständigen Schritte im Wirtschaftsleben in Form eines Einzelunternehmens. Die Gründungskosten sind im Vergleich zur GmbH relativ niedrig und im Gegensatz zur offenen Gesellschaft ist der Unternehmer in seinen Entscheidungen nicht eingeschränkt. Da auch bei einem Einzelunternehmen Dienstnehmer eingestellt werden können, muss der Unternehmer nicht alleine agieren.
Die Rechtsform des Einzelunternehmens wird in Österreich am häufigsten verwendet und das nicht zu unrecht, denn diese Rechtsform bietet einige Vorteile.
Wie wird so ein Einzelunternehmen gegründet?
Ist die Entscheidung zur Selbstständigkeit erstmal gefallen, geht plötzlich alles relativ schnell. Grundsätzlich entsteht ein Einzelunternehmen mit der Gewerbeanmeldung (mit dem Feststellungsbescheid). Dieser Gewerbeanmeldung geht die Gewerbeberechtigung vor, denn der Einzelunternehmer muss (bei reglementierten Gewerben) persönlich die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erfüllen. Aber als Einzelunternehmer ist man nicht auf sich alleine gestellt, der Berechtigungsnachweis kann auch von einem Mitarbeiter erbracht werden. Das Gewerbe kann dann ausgeübt werden, wenn ein Dienstnehmer als gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt wird.
Die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens
Im Gegensatz zur GmbH haftet der Einzelunternehmer mit seinem gesamten Vermögen, also auch mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Aufgrund dieser sogenannten persönlichen unbeschränkten Haftung kann der Unternehmer leichter an Fremdkapital kommen, allerdings haftet er dafür auch mit seinem eigenen Geld.
Ein Einzelunternehmer ist aufgrund einer Gewerbeberechtigung Mitglied der Wirtschaftskammer und unterliegt damit der Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft. Hier gibt es eine Sonderregelung bei der die Kosten für die Versicherung reduziert werden können. Wenn der Jahresumsatz EUR 30.000,00 nicht überschreitet, können auf Antrag die Beiträge für die Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen werden. Zusätzlich zu dieser Umsatzgrenze darf der Jahresgewinn EUR 4.743,72 nicht übersteigen. Werden beide Grenzen unterschritten und der Antrag gestellt, fallen nur die Beiträge für die Unfallversicherung an.
Auch der Einzelunternehmer muss Steuern zahlen, er wird zur Einkommenssteuer veranlagt. Wichtig: Er muss innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt die Eröffnung des Gewerbebetriebes sowie den Standort bekannt geben.