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Unternehmensgründung – Part IV

Gerade in der Anfangsphase müssen viele Kostenfaktoren bzw. Chancen und Risiken abgewogen werden. Besonderes wichtig ist aber auch der persönliche Versicherungsschutz, denn im Krankheitsfall möchte man schließlich vorbereitet sein.

Die gewerbliche Sozialversicherung

Analog zu den unselbstständig Beschäftigten sind auch die Gewerbetreibenden (Einzelunternehmer, OG Gesellschafter, KG Komplementäre und geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH) pflichtversichert. Während Angestellte und Arbeiter in der allgemeinen Sozialversicherung ihre Beiträge abführen, gibt es in der gewerblichen Sozialversicherung ähnliche Zahlungen.

Die Beiträge werden jeweils quartalsweise für drei Monate vorgeschrieben. Grundsätzlich sind für die Krankenversicherung 7,65 %, für die Pensionsversicherung 18,50 % und in der Selbstständigenvorsorge sind 1,53 % der Beitragsgrundlage zu entrichten. Die Unfallversicherung beträgt unabhängig von der Bemessungsgrundlage monatlich EUR 8,90. Es besteht kein Pflichtversicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung! Die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist aber gegeben. Die Höhe der Bemessungsgrundlage wird den Steuerbescheiden entnommen, aber da diese meist erst später vorliegen, wird das drittvorangegangene Kalenderjahr herangezogen und bei vorliegen des Einkommensteuerbescheides entsprechend korrigiert. Für Jungunternehmer gibt es im Gründungsjahr und in den beiden Folgejahren reduzierte Beiträge.

Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der Kranken- und Pensionsversicherung der gewerblichen Sozialversicherung ausnehmen zu lassen. Dann ist nur mehr der Unfallversicherungsbeitrag zu entrichten. Wenn Ihre jährlichen Einkünfte EUR 4.871,76 nicht übersteigen und Ihr Jahresumsatz EUR 30.000,00 nicht überschreitet, können Sie einen Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht stellen.

Diesen Antrag können allerdings nur natürliche Personen stellen, außerdem müssen gewisse persönliche Voraussetzungen gegeben sein. Besonders wichtig ist hier, dass nach der Ausnahme kein Versicherungsschutz in der Kranken- und Pensionsversicherung aus der gewerblichen Tätigkeit besteht. Im Krankheitsfall muss der Gewerbetreibende dann Arzt- und Behandlungskosten selbst bezahlen.

Sind Sie allerdings neben der gewerblichen Tätigkeit in einem unselbstständigen Dienstverhältnis pflichtversichert, genießen Sie ganz normal den entsprechenden Versicherungsschutz.

Wer schreibt hier

Rene3

 

 

 

 

 

 

 

 

René Klampfer hat eine geradlinige Karriere hingelegt. Er ist sozusagen ein Längseinsteiger. Zahlen waren immer seine Welt.

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